FIS-Regeln

Richtiges Verhalten auf der Piste

Unterwegs vor eindrücklicher Bergkulisse: Ein Skifahrer im Skigebiet Meiringen-Hasliberg.

Was sind die FIS-Regeln?

Bei den sogenannten FIS-Regeln – kurz für Fédération Internationale de Ski – handelt es sich um Verhaltensvorschriften für all diejenigen, die sich auf der Skiabfahrt befinden. Anfängern werden die Grundvorgaben bereits vom Skilehrer vermittelt, wenn es das erste Mal auf die Piste geht.
Da es sich um einfache, intuitive Regeln handelt, ist kein besonderer Test notwendig. Es gibt auch keine direkte Strafe, wenn gegen eine der Vorgaben verstossen wird. Es kann aber im Falle eines Unfalls durchaus relevant sein – zum Beispiel bei Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen –, ob der Unfallverursacher die FIS-Regeln eingehalten hat oder nicht.

RÜCKSICHTNAHME ALS OBERSTES GEBOT

Die erste und wichtigste Vorgabe für die Piste lautet: gegenseitige Rücksichtnahme. Damit niemand gefährdet wird und weiterhin der Spass im Vordergrund steht, hat jeder Wintersportler mit seinem Verhalten sicherzustellen, dass er andere weder gefährdet, schädigt oder sonst in irgendeiner Form einschränkt. Dazu gehört zum Beispiel die Wahl einer angemessenen Geschwindigkeit, sowohl an die Sichtverhältnisse als auch an die Verkehrsdichte angepasst. Denn wer mit rasantem Tempo die Abfahrt hinabsaust, obwohl er vielleicht wegen dichten Schneetreibens nicht weit sehen kann, riskiert, in andere Skifahrer hineinzufahren. Damit gefährdet er sich und andere und verstösst gleich gegen mehrere FIS-Regeln.

ABSTAND HALTEN UND VORFAHRT GEWÄHREN

Darüber hinaus gibt es eindeutige Vorgaben für Überholmanöver, Anhalten auf der Piste sowie dem Einfahren bzw. erneuten Anfahren nach einem Stopp. Jeder Skifahrer und Snowboarder fährt in seinem eigenen Tempo, sodass es natürlich vorkommen kann, langsamere Mitfahrer überholen zu müssen. Es ist dabei egal, auf welcher Seite das Überholmanöver stattfindet. Wichtig ist nur, genügend Abstand zum anderen einzuhalten, damit dieser nicht gefährdet wird.

Vom Anhalten mitten auf der Abfahrt ist grundsätzlich abzusehen, da man damit zu einem Hindernis für die anderen Fahrer wird. Ist es aber doch mal notwendig, eine Pause einzulegen oder auf langsamere Mitreisende zu warten, sollte hierfür zunächst der Pistenrand angesteuert werden. Auch dabei ist allerdings der fließende Verkehr von oben zu berücksichtigen, damit keine gefährlichen Ausweichmanöver provoziert werden.

Um schliesslich weiterzufahren, ist zu beachten, dass diejenigen, die sich bereits auf der Abfahrt befinden, Vorrang haben. Man muss sich also in alle Richtungen absichern, dass niemand gefährdet wird, sobald man selbst auf die Piste einfährt. Dabei sollten alle Wintersportler ihre Fähigkeiten kennen. Wer nicht so schnell Fahrt aufnimmt, sollte lieber auf eine größere Lücke im Verkehr warten, als sich mal eben irgendwo dazwischenquetschen zu wollen.

ERSTE HILFE BEIM UNFALL

Kommt es trotz aller Vorsicht doch mal zu einem Unfall, sind alle Wintersportler laut den FIS-Regeln zum Hilfeleisten verpflichtet. Genauso wie in anderen Lebenssituationen gilt hier so weit zu helfen, wie es einem möglich ist. Auch wenn es nur das Rufen der Rettungskräfte bedeutet – Hauptsache, man sieht nicht weg, wenn andere Personen stürzen.
Damit nach der Kollision alle Beteiligten sowie etwaige Zeugen identifiziert werden können, gibt es zudem die Ausweispflicht. Jeder Wintersportler sollte daher seinen Personalausweis mit sich führen, wenn er sich auf die Piste begibt.

MÖGLICHE SANKTIONEN BEI VERSTÖSSEN

Es gibt kein Bussgeld oder andere Strafzahlungen, die bei einem Verstoss gegen die FIS-Regeln zu begleichen sind. Dennoch ist das Verhalten der Wintersportler relevant, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. So kam es beispielsweise im November 2008 zu einem Urteil des OLG Hamm (Az. I-13 U 81/08), nachdem ein junger Mann eine langsamere Skifahrerin auf der Piste überholen wollte, dabei allerdings mit ihr zusammenstiess. Da die Krankenkasse die Kostenübernahme der Behandlung verweigerte, klagte die Geschädigte auf Schmerzensgeld sowie auf Erstattung der Behandlungskosten. Weil der Überholende gegen die FIS-Regeln verstiess, als er den Unfall verursachte, indem er nicht genügend Abstand bei seinem Manöver hielt, entschied hier das Gericht, dass er für die Zahlungen aufkommen müsse.


Die weiteren FIS-Regeln sowie ähnliche Vorgaben, zum Beispiel zum Alkoholkonsum auf der Piste, sind im kostenlosen eBook zum Thema nachzulesen.

Skifahrer unterwegs im Skigebiet Meiringen-Hasliberg bei Sonnenschein und blauem Himmel.
© Jungfrau Region Tourismus AG. CC0 (OpenData)